Stundensatz berechnen für Selbstständige (Schweiz)
Ihr Stundensatz ist nicht Ihr Lohn. So berechnen Sie als Selbstständige in der Schweiz den Satz, der Ihr ganzes Geschäft trägt – mit Formel, zwei Praxisbeispielen und kostenlosem Rechner.

Viele Selbstständige starten mit einer einfachen Frage: Was möchte ich pro Stunde verdienen? Und genau hier beginnt der Fehler. Ihr Stundensatz muss nicht nur Ihre Arbeitszeit bezahlen – er muss Ihr ganzes Geschäft tragen. Die Miete, die AHV, die Ferien, die Krankheitstage, die Vorsorge, die mageren Monate. Alles.
Wer seinen Preis rechnet wie ein Angestellter seinen Lohn, rechnet zu tief. Fast immer. Dieser Artikel zeigt, wie es richtig geht – mit einer einfachen Formel, zwei Beispielen aus der Praxis und dem einen Denkfehler, der besonders in der Schweiz fast alle betrifft.
★ Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Ihr Stundensatz ist nicht Ihr Stundenlohn – er muss Ihr ganzes Geschäft finanzieren.
- Die Formel: (Zieleinkommen + Betriebskosten + Rücklagen) ÷ fakturierbare Stunden.
- Teilen Sie nur durch die Stunden, die Sie wirklich verrechnen können – nicht durch alle Arbeitsstunden.
- Als Selbstständige tragen Sie AHV, Vorsorge, Ferien und Krankheit selbst. Das muss der Stundensatz mitfinanzieren.
Für wen gilt dieser Artikel?
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften in der Schweiz. Das Prinzip gilt überall – die Sozialversicherungen unterscheiden sich in Deutschland und Österreich. Alle Beispiele sind vereinfachte Modellrechnungen.
Zuerst: Wer ist hier überhaupt gemeint?
Bevor wir rechnen, eine kurze, aber wichtige Klärung: Dieser Artikel richtet sich an Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer in der Schweiz. Bei einer GmbH oder AG läuft die Entschädigung in der Regel anders – dort beziehen Sie einen Lohn aus der eigenen Gesellschaft, mit Pensionskasse und anderer Buchhaltungslogik. Viele sagen «ich bin selbstständig», sind es rechtlich aber nicht.
Warum das für die Stundensatz-Berechnung so wichtig ist? Weil bei Einzelunternehmen Privatbezug, Gewinn, AHV und Lebensunterhalt besonders leicht verwechselt werden – und genau daraus entstehen die teuersten Denkfehler. Sehen Sie selbst.
Ihr Stundensatz ist nicht Ihr Stundenlohn
Das ist der wichtigste Satz im ganzen Artikel, also lesen Sie ihn zweimal: Ein Angestellter bekommt Lohn für seine Arbeitszeit. Eine Selbstständige muss mit ihrer verrechenbaren Zeit auch die gesamte nicht verrechenbare Zeit finanzieren.
Als Angestellter bekommen Sie Ihren Lohn – und der Arbeitgeber übernimmt vieles im Hintergrund: einen Teil der Sozialversicherungen, die Pensionskasse, und je nach Regelung bezahlte Ferien, Krankheitstage und Weiterbildung. Sie merken es kaum, weil es einfach da ist.
Als Selbstständige sind Sie der Arbeitgeber. Es gibt niemanden mehr, der für Ihre Ferien aufkommt oder die Pensionskasse einzahlt. Jeder Franken dafür muss aus Ihren verrechneten Stunden kommen. Und weil Sie nie alle Ihre Arbeitsstunden verrechnen können, muss jede verrechnete Stunde mehr tragen, als Sie sich am Anfang vorstellen.
Der teuerste Denkfehler: «Gewinn» ist nicht Ihr Lohn
Jetzt kommt der Punkt, der in kaum einem Ratgeber steht – und den in der Praxis fast alle verwechseln. Er betrifft besonders Einzelunternehmen, und die meisten Selbstständigen in der Schweiz sind genau das.
Als Einzelunternehmerin zahlen Sie sich keinen Lohn aus. In Ihrer Buchhaltung gibt es keine Lohnzeile für Sie selbst. Was Sie zum Leben entnehmen, wird als Privatbezug verbucht – aber nicht als Aufwand. Es wird nicht von Ihrem Gewinn abgezogen, sondern schmälert direkt Ihr Eigenkapital, also das, was Ihnen von der Firma gehört. Das ist der entscheidende Punkt: Ihr Privatbezug senkt den Gewinn nicht.
Und Privatbezug ist mehr, als viele denken. Nicht nur das Geld, das Sie sich «als Lohn» überweisen, zählt dazu. Auch jede private Ausgabe, die über das Geschäftskonto läuft, ist ein Privatbezug: die Krankenkassenprämie, die private Steuerrechnung, der Einkauf fürs Wochenende, das Familienauto. Wer überhaupt ein separates Geschäftskonto hat – und das ist längst nicht selbstverständlich – vermischt hier schnell Privates und Geschäftliches.
Was bedeutet das konkret? Der Gewinn, den Ihre Buchhaltung am Jahresende ausweist, ist nicht das, was Sie zum Leben hatten. Es ist eine Rechengrösse – und auf genau diese Grösse zahlen Sie Einkommenssteuer und AHV. Unabhängig davon, wie viel Sie sich tatsächlich entnommen haben.
Die drei Fragen, die sich fast niemand stellt
1. Was haben Sie sich dieses Jahr tatsächlich ausbezahlt (Privatbezüge)?
2. Welchen Gewinn versteuern Sie – und stimmt der mit dem überein, was Sie zum Leben brauchen?
3. Was blieb übrig für Rücklagen und echten Gewinn – also für die Zukunft?
Bei vielen bleiben die Rücklagen im Alltag ungenügend oder werden nicht systematisch geplant. Und genau deshalb wird jede Krise, jede Steuerrechnung, jede ruhige Phase schnell zum Problem.
Der Stundensatz ist der Hebel, der das löst. Wenn er richtig kalkuliert ist, deckt er nicht nur Ihren Lebensunterhalt, sondern auch die Steuern auf den Gewinn, die AHV, die Vorsorge – und lässt etwas übrig, das Sie zurücklegen können. Wenn er zu tief ist, entnehmen Sie Geld, das eigentlich für Steuern und Zukunft gedacht war. Und merken es erst, wenn die Rechnung kommt.
Die versteckten Posten, die Ihr Stundensatz mittragen muss
Als Selbstständige in der Schweiz tragen Sie vieles selbst, was Angestellten der Arbeitgeber abnimmt. Das gehört alles in Ihre Kalkulation:
- AHV/IV/EO: Als Selbstständige zahlen Sie die Beiträge selbst. Die Sätze und der Mindestbeitrag können sich ändern – prüfen Sie die aktuellen Werte bei Ihrer Ausgleichskasse oder beim Bundesamt für Sozialversicherungen. Wichtig für die Kalkulation ist: Diese Beiträge sind eine echte finanzielle Belastung, die Ihr Stundensatz mittragen muss.
- Vorsorge (2. Säule): Sie sind nicht obligatorisch in einer Pensionskasse. Wer keine zusätzliche Vorsorge aufbaut, stützt sich im Alter im Wesentlichen auf die AHV. Freiwillige Pensionskasse oder Säule 3a kosten – und gehören in die Kalkulation.
- Krankheit und Unfall: Eine Taggeldversicherung ist freiwillig. Wer krank ist und keine hat, kann in dieser Zeit meist nichts verrechnen – während die Kosten weiterlaufen. Auch die Unfallversicherung müssen Sie selbst regeln.
- Ferien: Bezahlte Ferien gibt es nicht mehr. Jeder Ferientag ist ein Tag ohne Einnahmen – aber die Fixkosten laufen weiter.
- Weiterbildung: Zeit und Geld, die niemand ersetzt.
- Betriebskosten: Miete, Fahrzeug, Werkzeug, Software, Versicherungen, Marketing, Buchhaltung.
- Rücklagen: Für ruhige Monate und Investitionen. Der Puffer, der Sie ruhig schlafen lässt.
Kurz zu DACH: In Deutschland und Österreich sind die Systeme anders aufgebaut – Krankenversicherung, Rentenversicherung und Sozialabgaben funktionieren dort nicht wie die Schweizer AHV. Das Prinzip bleibt aber identisch: Ihr Stundensatz muss Ihre gesamte soziale Absicherung mittragen, weil kein Arbeitgeber sie übernimmt.
Die Formel für Ihren Stundensatz
Sie ist einfacher, als Sie denken:
Stundensatz = (Zieleinkommen + Betriebskosten + Rücklagen) ÷ fakturierbare Stunden
Der entscheidende Teil steht im Nenner: die verrechenbaren Stunden – oft auch «fakturierbare» Stunden genannt. Gemeint sind nur die Stunden, die Sie tatsächlich einem Kunden in Rechnung stellen können. Nicht alle Arbeitsstunden.
Was die drei Begriffe genau bedeuten
Zieleinkommen = Ihre Privatentnahmen. Das Geld, das Sie aus dem Geschäft entnehmen, um privat davon zu leben: Miete, Krankenkasse, Essen, private Steuern, private Vorsorge (Säule 3a). Alles Private gehört hier hinein.
Betriebskosten = alle geschäftlichen Kosten. Fahrzeug, Werkzeug, Versicherungen, Software, Marketing, Buchhaltung – und die AHV/IV/EO. Denn die AHV-Beiträge gelten in der Schweiz als Geschäftsaufwand, nicht als Privatentnahme.
Rücklagen = Ihr Puffer für auftragsschwache Zeiten, Investitionen und Unerwartetes.
Voraussetzung für all das: ein separates Geschäftskonto. Nur so sehen Sie überhaupt, wie viel Sie privat entnehmen.
Das ist der Punkt, an dem sich die meisten verrechnen. Sie teilen ihr Wunscheinkommen durch alle Arbeitsstunden – und übersehen, dass ein grosser Teil ihrer Zeit für Offerten, Fahrten, Einkauf, Buchhaltung und Akquise draufgeht. Diese Zeit ist echte Arbeit, aber niemand bezahlt sie direkt. Sie muss über die verrechenbaren Stunden mitfinanziert werden.
Fakturierbare Stunden ≠ Arbeitsstunden
Wie hoch der verrechenbare Anteil realistisch ist, hängt stark von Branche und Arbeitsweise ab – als grobe Planungsgrösse liegen oft 50 bis 65 Prozent im Raum. Den echten Wert lesen Sie am besten aus Ihren eigenen Aufzeichnungen ab.
Seien Sie ehrlich. Lieber konservativ rechnen als sich reich. Mehr dazu im Artikel Break-even berechnen.
Zwei Beispiele: Sanitär und Freelancerin
Dieselbe Formel, zwei sehr unterschiedliche Betriebe. Der eine mit viel Material, der andere mit fast keinem. Beide sind Einzelunternehmer in der Schweiz.
Beispiel 1 – Sanitärinstallateur (Einzelunternehmen)
Ein Sanitärinstallateur macht rund CHF 230'000 Umsatz im Jahr. Je nach Auftragstyp fällt der Materialanteil unterschiedlich ins Gewicht – in dieser Modellrechnung rechnen wir mit 40 Prozent. Entscheidend ist nicht, dass der Wert für jeden Betrieb exakt passt, sondern dass Material und Arbeitsleistung getrennt betrachtet werden.
| Umsatz | CHF 230'000 |
| – Material (40 %) | – CHF 92'000 |
| = Umsatz nach Materialkosten | CHF 138'000 |
Wichtig: Material wird meist mit einem Gewinnzuschlag weitergegeben – dieser Materialgewinn ist ein eigener Ertrag und sollte nicht mit dem Stundensatz auf die Arbeit vermischt werden. Viele Handwerker arbeiten zudem mit Pauschalpreisen (Material inklusive Installation, alles in einer Zahl). Das ist für den Kunden bequem – aber intern müssen Sie trotzdem wissen, was Material und was Arbeitsleistung ist. Sonst kann ein guter Materialzuschlag heimlich eine zu tief kalkulierte Arbeitsstunde verdecken.
Nun die Gegenrechnung: Was muss die Arbeitsleistung alles decken?
| Zieleinkommen (Privatentnahmen: Miete, Krankenkasse, Essen, private Steuern, Vorsorge) | CHF 85'000 |
| Betriebskosten ohne Material (Fahrzeug, Werkzeug, Versicherungen, Werkstatt, Administration, AHV/IV/EO) | CHF 35'000 |
| Puffer / Rücklage auf separatem Konto | CHF 5'000 |
| = Zu deckender Betrag aus Arbeit | CHF 125'000 |
Jetzt die fakturierbaren Stunden: Er arbeitet 44 Wochen im Jahr (nach Ferien und Feiertagen), rund 40 Stunden pro Woche. Das sind 1'760 Arbeitsstunden. Aber Offerten, Fahrten, Materialbeschaffung, Reklamationen und Büro fressen einen grossen Teil. Realistisch verrechenbar: etwa 60 Prozent, also rund 1'056 Stunden.
Stundensatz = CHF 125'000 ÷ 1'056 Stunden = CHF 118 pro fakturierbare Stunde
Das ist der Satz auf die reine Arbeit – ohne Material. Zur Gegenprobe: Nach Abzug des Materials bleiben CHF 138'000, um die Arbeits- und übrigen Betriebskosten zu decken. Nötig sind CHF 125'000. Die Rechnung geht auf, mit etwas Spielraum.
Wer als Sanitär hingegen mit CHF 80 oder CHF 90 kalkuliert, deckt seine Kosten nicht – und zahlt am Ende drauf, ohne es sofort zu merken.
Beispiel 2 – Freelancerin ohne Material (Einzelunternehmen)
Bei einer Freelancerin ist kaum Material im Spiel. Fast alles ist Arbeitsleistung. Man könnte meinen, dann sei die Rechnung einfacher – aber es gilt dieselbe Logik. Was muss ihre Arbeit decken?
| Zieleinkommen (Privatentnahmen inkl. private Steuern und Vorsorge) | CHF 70'000 |
| Betriebskosten (Laptop, Software, Büro, Versicherungen, Weiterbildung, Marketing, AHV/IV/EO) | CHF 18'000 |
| Puffer / Rücklage auf separatem Konto | CHF 5'000 |
| = Zu deckender Betrag | CHF 93'000 |
Sie arbeitet 44 Wochen, rund 40 Stunden pro Woche – also 1'760 Arbeitsstunden. Aber Akquise, Angebote, Buchhaltung, Weiterbildung und unbezahlte Projektzeit sind bei Freelancern oft besonders hoch. Realistisch verrechenbar: etwa 55 Prozent, rund 970 Stunden.
Stundensatz = CHF 93'000 ÷ 970 Stunden = CHF 96 pro fakturierbare Stunde
Nah am Sanitär – obwohl komplett ohne Material. Das zeigt: Der fehlende Materialanteil macht den Stundensatz nicht automatisch tiefer. Die eigene Zeit, die Absicherung und die Rücklagen kosten unabhängig von der Branche.
Der blinde Fleck: Was, wenn die Aufträge ausbleiben?
Beide Beispiele oben haben einen Haken – und den nenne ich hier ganz offen: Sie gehen von einem Jahr aus, in dem die fakturierbaren Stunden auch tatsächlich mit Aufträgen gefüllt sind. Doch was, wenn nicht?
Verrechenbare Stunden sind nicht dasselbe wie ausgelastete Stunden.
Sie können pro Woche vielleicht 25 Stunden verrechnen – aber wenn keine Aufträge kommen, verrechnen Sie null. Das Sommerloch, die ruhige Zeit nach den Festtagen, die Flaute nach einem grossen Projekt: Das sind Wochen, in denen die Fixkosten weiterlaufen, aber die Einnahmen fehlen.
Wer seinen Stundensatz mit voller Auslastung kalkuliert und dann nur zu 70 Prozent ausgelastet ist, hat automatisch eine Lücke – egal wie sauber die Formel war. Deshalb gilt: Rechnen Sie nicht mit dem besten Fall. Und planen Sie die mageren Wochen bewusst ein.
Tipp aus der Praxis: Ein separates Konto für die Löcher
Eröffnen Sie ein separates Konto – getrennt vom Geschäftskonto – und bilden Sie dort bewusst und kontinuierlich Reserven. Nicht «was am Ende übrig bleibt», sondern ein fixer Betrag von jeder Zahlung, die hereinkommt.
So entsteht ein Polster, das die auftragsschwachen Wochen abfedert – die Sommerferien, die Flaute, den ausgefallenen Grossauftrag. Wer diese Reserve konsequent aufbaut, muss in der ruhigen Zeit nicht in Panik geraten und Aufträge zu Dumpingpreisen annehmen.
Und für Neugründerinnen und Neugründer gilt das doppelt: Am Anfang ist die Auslastung fast immer tiefer. Die Kundschaft muss erst aufgebaut werden, viel Zeit fliesst in Akquise, die sich noch nicht auszahlt. Wer als Startup mit der Auslastung eines eingespielten Betriebs kalkuliert, verrechnet sich systematisch. Rechnen Sie in den ersten ein bis zwei Jahren mit weniger verrechenbaren – und vor allem weniger ausgelasteten – Stunden.
Wunsch gegen Wirklichkeit
Der häufigste Rechenweg sieht harmlos aus – und führt direkt in die Unterdeckung. Hier beide nebeneinander:
| So rechnen die meisten | So müssen Sie rechnen | |
|---|---|---|
| Ausgangspunkt | «Ich möchte CHF 7'000 im Monat.» | Zieleinkommen + Betriebskosten + Rücklagen |
| Rechnung | CHF 84'000 ÷ 12 Monate ÷ 160 Std. | ÷ nur fakturierbare Stunden (nicht alle) |
| Ergebnis | = CHF 44 pro Stunde | = CHF 118 pro Stunde |
| Was das heisst | Deckt weder AHV, Ferien, Krankheit noch Rücklagen. Führt direkt in die Unterdeckung. | Trägt das ganze Geschäft – inklusive Absicherung und Zukunft. |
Der Unterschied ist gewaltig: CHF 44 gegen CHF 118 – hier als vereinfachte Gegenüberstellung, um das Prinzip zu zeigen. Der einzige Unterschied ist die Rechnung. Wer mit CHF 44 in den Markt geht, wird viel arbeiten und trotzdem nie auf einen grünen Zweig kommen. Nicht weil er schlecht ist – sondern weil die Kalkulation von Anfang an nicht aufgehen konnte.
Kostenloser Rechner: Was muss Ihre Stunde wirklich kosten?
Tragen Sie Zieleinkommen, Betriebskosten und Rücklagen ein – mit Reglern für Ferien, Krankheit und den fakturierbaren Anteil. Der Rechner zeigt Ihnen Ihren Mindest-Stundensatz.
Die häufigsten Denkfehler beim Stundensatz
Sechs Fehler, die immer wieder vorkommen. Wahrscheinlich erkennen Sie sich in mindestens einem wieder:
1. Das Wunschgehalt einfach durch 12 teilen. Und dann durch 160 Stunden. So entsteht ein Satz, der nur den Lohn deckt – und nichts anderes.
2. Mit voller Arbeitszeit rechnen. 40 oder 45 Stunden pro Woche als fakturierbar annehmen. In Wahrheit sind es oft nur gut die Hälfte.
3. Ferien, Krankheit und Weiterbildung vergessen. Die Klassiker. Weil man im Alltag nicht daran denkt – bis der Ferientag oder die Grippe kommt und kein Geld fliesst.
4. Sich mit Angestelltenlöhnen vergleichen. «Ein Angestellter in meinem Beruf verdient CHF 40 pro Stunde, also verlange ich CHF 45.» Ein Trugschluss – Sie tragen alles selbst, was beim Angestellten der Arbeitgeber übernimmt.
5. Sich nur an der Konkurrenz orientieren. Sie wissen nicht, welche Struktur der andere hat: Wo kauft er ein? Wie hoch sind seine Fixkosten? Hat er Angestellte, ein abbezahltes Fahrzeug, eine eigene Werkstatt oder Schulden? Wer die Konkurrenz kopiert, kopiert womöglich deren Fehler.
6. Keinen Spielraum für Rücklagen einplanen. Wer auf null kalkuliert, hat bei der ersten Steuerrechnung oder dem ersten ruhigen Monat ein Problem.
Kostenuntergrenze gegen Marktpreis
Jetzt die berechtigte Frage: Kann ich meinen kalkulierten Satz überhaupt am Markt durchsetzen?
Wichtig ist die Unterscheidung: Ihre Kalkulation zeigt die Untergrenze. Der Markt zeigt, welchen Preis Kunden unter den gegebenen Bedingungen akzeptieren.
Der kalkulierte Stundensatz ist das Minimum – der Betrag, unter dem sich Ihre Arbeit nicht trägt. Ob Sie mehr verlangen können, entscheidet der Markt: Ihre Positionierung, Ihre Qualität, Ihre Kundschaft, Ihre Region. Manchmal liegt der Marktpreis über Ihrer Untergrenze – dann haben Sie Spielraum. Manchmal darunter – dann müssen Sie etwas ändern: an den Kosten, an der Effizienz, an der Positionierung oder am Angebot.
Was Sie nicht tun sollten: dauerhaft unter Ihrer Kostenuntergrenze arbeiten, nur weil «der Markt das so zahlt». Das ist kein Geschäft – das ist ein langsames Ausbluten. Die Kalkulation zeigt, was Sie mindestens verlangen müssen. Alles andere ist Verhandlung.
So testen Sie Ihre Zahlen mit machesclever
Ein Stundensatz auf dem Papier ist das eine. Die Frage ist: Trägt er Ihr Geschäft über ein ganzes Jahr – mit ruhigen Monaten, Steuerrechnungen und Privatbezügen? Genau das können Sie in machesclever durchspielen.
- Mit eigenen Zahlen rechnen: Zieleinkommen, Betriebskosten, fakturierbare Stunden selbst eingeben.
- Szenarien durchspielen: Was passiert, wenn Sie mehr Ferien nehmen, weniger fakturieren oder den Satz erhöhen?
- Privatbezüge und Gewinn getrennt sehen: damit Sie nicht verwechseln, was Sie entnehmen und was Sie versteuern.
- Risikofrei testen, bevor Sie Ihre Preise im echten Geschäft anpassen.
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Jetzt simulieren →FAQ – Häufige Fragen zum Stundensatz
Ist mein Stundensatz das Gleiche wie mein Stundenlohn?
Nein. Der Stundenlohn ist, was am Ende für Sie zum Leben bleibt. Der Stundensatz ist, was Sie dem Kunden verrechnen – und aus dem müssen zusätzlich Betriebskosten, AHV, Vorsorge, Ferien, Krankheit und Rücklagen bezahlt werden. Der Stundensatz ist immer deutlich höher als das, was Sie am Ende «verdienen».
Wie viele Stunden kann ich realistisch verrechnen?
Als grobe Planungsgrösse liegen je nach Branche oft 50 bis 65 Prozent Ihrer Arbeitszeit im Raum. Der Rest geht für Offerten, Fahrten, Einkauf, Buchhaltung und Akquise drauf. Den genauen Wert sollten Sie aus Ihren eigenen Aufzeichnungen ableiten – und lieber konservativ als zu optimistisch rechnen.
Muss ich das Material in den Stundensatz einrechnen?
Material sollten Sie in der Kalkulation getrennt von der Arbeitsleistung betrachten. Je nach Geschäftsmodell verrechnen Sie es separat oder integrieren es in einen Pauschalpreis. Wichtig ist: Materialeinkauf, allfälliger Zuschlag und Arbeitsleistung intern trotzdem getrennt kalkulieren. In den Stundensatz auf die Arbeit gehört nur, was die Arbeitsleistung tragen muss – sonst vermischen Sie zwei verschiedene Dinge.
Ich bin Einzelunternehmer – wo ist mein Lohn in der Buchhaltung?
Gar nicht als Lohn. Bei Einzelunternehmen entnehmen Sie Geld als Privatbezug, nicht als Lohnaufwand. Der Gewinn Ihrer Buchhaltung ist die Grösse, die Sie versteuern und auf die Sie AHV zahlen – unabhängig davon, wie viel Sie sich ausbezahlt haben. Das ist einer der häufigsten Punkte, die verwechselt werden.
Wie oft sollte ich meinen Stundensatz überprüfen?
Mindestens einmal pro Jahr, und immer wenn sich etwas ändert: höhere Kosten, mehr oder weniger fakturierbare Zeit, ein neues Angebot. Ein Stundensatz von vor drei Jahren passt heute selten noch.
Was mache ich, wenn mein kalkulierter Satz höher ist als der Marktpreis?
Zuerst: nicht einfach unter die Kostenuntergrenze gehen. Prüfen Sie stattdessen die Stellschrauben – Kosten senken, effizienter arbeiten, die Positionierung schärfen oder das Angebot verändern, sodass Sie mehr Wert bieten. Ein zu tiefer Preis löst kurzfristig ein Problem und schafft langfristig ein grösseres.
Soll ich als Neugründer gleich kalkulieren wie ein etablierter Betrieb?
Nein. Am Anfang ist Ihre Auslastung tiefer – die Kundschaft muss erst wachsen, und viel Zeit fliesst in Akquise, die sich noch nicht auszahlt. Rechnen Sie in den ersten ein bis zwei Jahren mit weniger ausgelasteten Stunden und bauen Sie von Beginn an eine Reserve auf.
Muss ich das Material mit einem Zuschlag verrechnen?
Üblich ist es. Material wird meist mit einem Gewinnzuschlag weitergegeben – das ist ein eigener Ertrag und legitim. Wichtig ist nur, dass Sie Materialgewinn und Arbeitsleistung getrennt betrachten. Sonst kann ein guter Materialzuschlag eine zu tief kalkulierte Arbeitsstunde verdecken.
Quellen
- KMU-Portal des Bundes (SECO): Fallbeispiel für die korrekte Preisberechnung, kmu.admin.ch
- KMU-Portal des Bundes (SECO): Den Preis für Produkte und Dienstleistungen festlegen, kmu.admin.ch
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): Sozialversicherungen für Selbstständigerwerbende, bsv.admin.ch
- SECO: Was ist bei Selbstständigkeit zu beachten, seco.admin.ch
- IHK München: Preiskalkulation für Selbstständige und Freelancer, ihk-muenchen.de
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